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Konditionen bei der Mietwagennutzung
1. Wie sieht das mit grenzüberschreitenden Fahrten aus: Muss ich da etwas beachten?
Sollten Sie beispielsweise einen Mietwagen in der Schweiz buchen und mit ihm nach Österreich fahren wollen, so müssen Sie das vorab beim Autoverleiher angeben. Nicht immer und nicht mit jedem Fahrzeugtyp sind solche Fahrten erlaubt. Manche Autovermieter veröffentlichen Listen mit den Ländern auf ihren Webseiten, in die mit dem Mietwagen gefahren werden darf. Zusatzverbote für Fahrten in bestimmte Länder werden meist für Wagen gehobener Fahrzeugklassen ausgesprochen, weil den Autovermietern beispielsweise das Diebstahlrisiko zu hoch ist.
2. Können sich zwei Fahrer einen Mietwagen teilen?
Sie können sich bei der Buchung eines Mietwagens als Fahrer eintragen lassen und einen weiteren Fahrer als Zusatzfahrer benennen. Falls Sie also vorhaben, die Position auf dem Fahrersitz des Mietwagens während der Mietzeit mit jemandem zu tauschen, so sollte dieser Mensch unbedingt als Zusatzfahrer eingetragen werden. Falls das nicht geschehen ist, so kann es Schwierigkeiten mit der Versicherung geben, wenn der nicht angegebene Zusatzfahrer während eines Unfalls am Steuer sitzt.
3. Dokumente — um meinen Mietwagen zu bekommen, brauche ich…
in jedem Fall entweder einen Reisepass oder aber einen Personalausweis, dazu den Führerschein, eventuell auch einen internationalen Führerschein, je nachdem, welche Länder Sie mit dem Mietwagen befahren. Mieter aus Nicht-EU-Staaten müssen bei manchen Unternehmen einen Pass vorlegen, der entweder kein Visum enthält oder ein Visum, das belegt, dass sich der Mieter höchstens seit einem halben Jahr im Land befindet. Ist diese Zeit überschritten, so ist ein Führerschein eines EU-Staates vorzulegen. Zusätzlich zu den Dokumenten sollten Sie meist eine Reservierungsnummer mitbringen, die Sie bei der Buchung bekommen, sodass Ihnen der reservierte Wagen übergeben werden kann.
4. Was ist das Schöne an einem Upgrade?
Wenn man Ihnen einen Upgrade bewilligt, so haben Sie einen Mietwagen mit bestimmten Eigenschaften gemietet, bekommen aber einen Mietwagen mit mehr Eigenschaften; Sie wollten beispielsweise einen preiswerten Zweitürer und bekommen zum selben Preis einen normalerweise teureren Viertürer; Sie wollten einen Kleinwagen und Sie bekommen einen Mittelklassewagen. Kostenlose Upgrades werden von Autovermietern oftmals dann angeboten, wenn der von Ihnen gemietete Wagen aus irgendwelchen Gründen an der jeweiligen Verleihstation nicht verfügbar ist.
5. Wie viel Vorlaufzeit benötige ich, um einen Mietwagen zu mieten?
Bestenfalls gar keine; Sie haben durchaus eine Chance, am Tag X für denselben Tag X einen Mietwagen online zu buchen. Allerdings variiert die Vorlaufzeit bei verschiedenen Fahrzeugtypen, wenn man sich einmal die Konditionen einzelner Autovermieter ansieht. Jeeps und Lkws haben etwa beim Autovermieter Sixt in der Schweiz höhere Vorlaufszeiten. Während es dort bei anderen Autos oftmals ausreicht, zwei Stunden im Voraus zu buchen, sind bei Jeeps meist 24 Stunden, bei Lkws gar 48 Stunden nötig.
6. Gibt es Kilometerbegrenzungen bei Mietwagen?
Nicht mehr oft, bisweilen jedoch existieren sie noch. Für die meisten Mietwagen gilt: Sobald Sie sie gemietet haben, dürfen Sie innerhalb der Mietzeit so viele Kilometer fahren, wie Sie möchten. In machen Fällen wird die Anzahl der so genannten Freikilometer aber auch begrenzt. Dann sind beispielsweise Fahrstrecken bis zu einer Gesamtlänge von 500 Kilometern umsonst; sollten Sie dieses Kilometerlimit überschreiten, werden Extrakosten fällig.
7. Ich hatte einen Unfall mit meinem Mietwagen; was muss ich regeln?
Zunächst sollten Sie einmal tief durchatmen und glücklich sein, dass Ihnen nicht viel passiert ist. Dann sollten Sie in jedem Fall einerseits die Polizei anfordern, andererseits auch die nächstgelegene Station Ihres Autovermieters kontaktieren. Die Polizei sollte Ihnen einen Unfallbericht mitgeben. An der jeweiligen Station, an der Sie das beschädigte Fahrzeug zurückgeben, werden Sie zumeist zusätzlich einen Schadensbericht auszufüllen haben. Von all diesen Dokumenten sollten Sie Kopien verlangen, damit auch Sie Belege für den Unfallhergang in Ihrem Besitz haben.
8. Wie sieht das mit Versicherungsschutz bei Mietwagen aus?
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist bei allen Mietwagen inklusive; Sie haftet immer dann, wenn Sie durch einen Unfall Schäden an fremden Autos oder bei Personen ausserhalb des von Ihnen geliehenen Fahrzeugs verursachen. Meist ebenso selbstverständlich ist eine Diebstahlversicherung für den Mietwagen. Möglich ist danben der Abschluss einer Vollkasko-Versicherung für Ihren Mietwagen. In diesem Fall sind Schäden am eigenen Mietwagen abgedeckt; achten sollten Sie jedoch auf die jeweiligen Konditionen und Ausschlüsse. Schäden an den Autoscheiben oder am Unterboden des Autos sind bei den meisten Vollkaskoversicherung, die Sie für die Mietzeit Ihres Mietwagens abschliessen können, nicht in den Versicherungsschutz bei der Vollkaskoversicherung integriert. Unter Umständen können Sie dafür aber eine Zusatzversicherung abschliessen. Anschauen sollten Sie sich auch, ob eine Selbstbeteiligung im Schadensfall in die Vollkaskoversicherung integriert wurde oder nicht und — falls ja — wie hoch die Selbstbeteiligung angesetzt wurde. Schäden am Wagen müssen Sie bis zur Höhe der Selbstbeteiligung selbst tragen. Schliesslich sollten Sie überlegen, ob Sie nicht eine Personeninsassenversicherung abschliessen; sie greift immer dann, wenn Personen, die in Ihrem Mietwagen mitfahren, verletzt werden.
9. Wann wird der Versicherungsschutz bei meinem Mietwagen ungültig?
Das ist von Versicherung zu Versicherung verschieden; in jedem Fall sollten Sie einen kurzen Blick auf mögliche Ausschlüsse bei der jeweiligen Versicherung werfen. Beispielsweise greift der Versicherungsschutz meist nicht, wenn Sie etwa off-road fahren, also unbefestigte Wege benutzen.